Neuregelung bei der Maklercourtage

Die ab 23.12.2020 geltende Neuregelung der Maklercourtage gilt nur beim Verkauf von Einfamilienhäusern (einschließlich solchen mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen, nicht für Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser, ganze Wohnblocks und Baugrundstücke.

Erfasst sind auch Wohnungserbbaurechte, Dauerwohnrechte und Miteigentumsanteile an einem Grundstück in Verbindung mit der Nutzung von Wohnräumen sowie Erbbaurechte.

Nur wenn der Käufer der Immobilie als Verbraucher handelt, gelten die neuen Regeln

Kategorie: Allgemein

Neuigkeiten auf dem Immobilienmarkt

 

 

(mehr …)

Kategorie: Immobilienmarkt
Schlagwörter: , ,

Die Immobilien-Experten warnen

Kategorie: Baufinanzierung
Schlagwörter: ,

Günstige Grundstückspreise

Kategorie: Baufinanzierung
Schlagwörter: ,